Im Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Börsenrecht sowie Kreditrecht sind verschiedene Fachworte und Fachbegriffe gebräuchlich, die in einem gewöhnlichen Lexikon nicht zu finden sind. Im Rahmen des Glossar werden einige dieser finanztechnischen Fachworte – ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr – erläutert.