Als „Buy In“ wird im Börsenrecht ein börsenseitige Zwangseindeckung oder Zwangsregulierung eines nicht erfüllten und überfälligen Wertpapiergeschäfts durch den CCP bezeichnet. Diese erfolgt für gewöhnlich in einem standardisierten Verfahren, bei dem die nicht gelieferten Wertpapiere im Rahmen einer außerbörslichen Auktion erworben werden. Bei dieser Auktion sind für gewöhnlich nur institutionelle Marktteilnehmer zugelassen, die eine sofortige Lieferung der ausstehenden Stücke gewährleisten können. Ein Buy-In ist mit erheblichen Kosten und Gebühren verbunden. Dabei kann sich die Frage stellen, ob er rechtswidrig oder zurecht erfolgt ist.

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