Als Zwangseindeckung oder Zwangsregulierung wird im Börsenrecht die zwangsweise Eindeckung (Exekution) von Wertpapieren durch einen Börsenkontrahenten bei überfälliger Nichterfüllung eines Börsengeschäfts bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist die börsenseitige Zwangseindeckung (Buy-In). Eine Zwangseindeckung ist für den Säumigen mitunter mit hohen Maklergebühren und Unkosten verbunden. Dabei kann sich die Frage der Rechtswidrigkeit der Zwangsregulierung stellen.

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