Das Bankrecht umfasst die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Bank bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen und Kunden oder zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen untereinander.
Klassische Themen das Bankrechts sind für den Rechtsanwalt Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Kredit / Darlehen oder Bausparvertrag, einem Sparkonto oder Girokonto, hinsichtlich Kreditsicherheiten (Pfandrecht / Grundschuld / Hypothek) oder einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ein weiterer Themeschwerpunkt im Bankrecht ist die Fehlberatung im Rahmen einer Vermögensberatung oder Vermögensverwaltung.
Vom Bankrecht unterschieden wird das Kapitalmarktrecht. Dieses umfasst die Emission und den Handel mit Finanzprodukten aller Art, etwa Aktien, Devisen, Fonds, Zertifikaten oder Swaps.
Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer an solche Rechtsanwälte verliehen, die anhand von Fällen aus unterschiedlichen Bereichen des Bankrechts und Kapitalmarktrechts eine besondere Erfahrung und Expertise nachgewiesen und darüber hinaus erfolgreich an speziellen Kursen zum Bankrecht und Kapitalmarktrecht teilgenommen haben. Um den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nicht wieder zu verlieren, muss der Rechtsanwalt jährlich Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Bankrechts und Kapitalmarktrechts nachweisen.
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg von der Kanzlei SLB Klöpper Rechtsanwälte ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt bundesweiten Mandanten im Bankrecht und Kapitalmarktrecht sowie im Börsenrecht.