Das Börsenrecht umfasst die Organisation der Börsen in Deutschland, die Voraussetzungen für die Teilnahme am Börsenhandel, die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sowie die Aufgaben und Befugnisse der Börsenorgane und der Börsenaufsichtsbehörden. Maßgebliches Gesetz ist das Börsengesetz (BörsG).