Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das höchste deutsche Zivilgericht. Er entscheidet über die Revisionen von Urteilen der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Dabei prüft er die Urteile nur auf Rechtsfehler und erhebt selber keine Beweise. Die Revision findet nur statt, wenn sie vom Berufungsgericht  im Urteil zugelassen wurde. Wurde sie nicht zugelassen, so kann beim BGH Beschwerde gegen die Nichtzulassung (Nichtzulassungsbeschwerde) erhoben werden (vgl. § 543 ZPO).

Innerhalb des BGH ist der XI. Senat für Bankrecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Kreditrecht und Bürgschaftsrecht zuständig. Er wird daher auch der Bankensenat genannt.

Im Kapitalmarktrecht wegweisende Urteil des XI. Zivilsenats des BGH waren etwa das sog. Bond-Urteil vom 06.07.1993 sowie das Kick-Back-Urteil vom 19.12.2006.

 

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