Als „Waiver Fee“ (engl. für „Verzichtsgebühr“) wird im Bankwesen eine Gebühr bezeichnet, die die Bank bzw. der Kreditgeber dafür erhält, dass er trotz Vorliegens von Kündigungs- oder Vollstreckungsvoraussetzungen zeitweilig auf eine Kündigung oder Zwangsvollstreckung bzw. Sicherheitenverwertung verzichtet. Ein „Waiver“ (engl. für „Verzicht“) kann vom Kreditgeber ohne oder zusätzlich zu bestimmten Auflagen und Maßnahmen erteilt werden.

 Zurück zum GLOSSAR