Als „Waiver Fee“ (engl. für „Verzichtsgebühr“) wird im Bankwesen eine Gebühr bezeichnet, die die Bank bzw. der Kreditgeber dafür erhält, dass er trotz Vorliegens von Kündigungs- oder Vollstreckungsvoraussetzungen zeitweilig auf eine Kündigung oder Zwangsvollstreckung bzw. Sicherheitenverwertung verzichtet. Ein „Waiver“ (engl. für „Verzicht“) kann vom Kreditgeber ohne oder zusätzlich zu bestimmten Auflagen und Maßnahmen erteilt werden.
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