Der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ wird einem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen, deren Mitglied er ist. Er dienst als Nachweis besonderer Expertise und praktischer Erfahrung im Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Die Verleihung des Titels Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten sechs Jahre länger als drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war und sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch besondere Sachkunde im Bankrecht und Kapitalmarktrecht nachweist (§ 2 Abs. 1 FAO). Die besondere praktische Erfahrung und die besonderen theoretischen Kenntnisse im Bankrecht und Kapitalmarktrecht müssen gem. § 2 Abs. 2 FAO erheblich das Mass übersteigen, das bei einem nicht spezialisierten Rechtsanwalt vorhanden ist.
Die besondere theoretische Sachkunde muss vom Rechtsanwalt in der Regel dadurch nachgewiesen werden, dass ein Fachanwaltskurs für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich absolviert wird (mindestens 120 Zeitstunden). Weiter muss der Rechtsanwalt die besondere theoretische Sachkunde anhand von schriftlichen Klausuren nachweisen (in der Regel drei fünfstündige Klausuren).
Die besondere praktische Erfahrung muss vom Rechtsanwalt in der Regel anhand von 60 Fällen aus dem Bankrecht und Kapitalmarktrecht nachgewiesen werden, die er in einem Zeitraum von maximal drei Jahren persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat (§ 5 lit. s FAO). Die Hälfte dieser Fälle muss „rechtsförmlich“ sein (Gerichtsverfahren, Schlichtungsverfahren usw.). Zudem muss eine bestimmte Anzahl von Fällen aus unterschiedlichen Bereichen des Bankrechts (z.B. Bankvertragsrecht, Kreditkartengeschäft, Leasing) sowie des Kapitalmarktrechts (Wertpapierhandel, Emissionsgeschäft, Recht der Bankenaufsicht) stammen (vgl. § 14 l FAO).
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.